Der Masterstudiengang ist berufsbegleitend über vier Semester organisiert. Die Lehre in Würzburg und in Bad Kissingen findet vor allem in Blöcken am Freitag und Samstag statt. Diese werden in der Regel
an zwei Wochenenden pro Monat veranstaltet, ausgenommen sind die Ferien- bzw. vorlesungsfreie Zeiten. Im vierten Semester wird die Masterthesis erstellt. Für Studierende, die keinen Studienabschluss mit medizinischen Inhalten erworben haben, wird optional ein Modul ‚Medizin für Nicht-Mediziner‘ angeboten. Mit dem erfolgreichen Abschluss jedes Moduls werden 5 Credit Points (CP) erworben. Die Masterthesis entspricht 15 CP.
Optionales Modul: Medizin für Nichtmediziner
Modul 1: Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Gesundheitswirtschaft
Modul 2: Gesundheitsökonomie
Modul 3: International health care systems and policy
Modul 4: Ethik und Recht in der Gesundheitswirtschaft
Modul 5: Organisation von Gesundheitsunternehmen
Modul 6: Projekt- und Qualitätsmanagement
Modul 7: Forschung in der Gesundheitswirtschaft
Modul 8: Personal und Kommunikation
Modul 9: Marketing und Gesundheitstourismus
Modul 10: Masterthesis und begleitendes Forschungskolloquium
siehe Zugangsvoraussetzungen
Der Weiterbildungsstudiengang soll die notwendigen betriebswirtschaftlichen und weiterführenden wissenschaftlichen Kompetenzen vermitteln, die zur Bewältigung der immer wichtiger werdenden Managementaufgaben in Unternehmen und Institutionen der Gesundheitswirtschaft erforderlich sind.
Das Angebot richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, die einen einschlägigen Hochschulabschluss besitzen. Zielgruppe des Studiengangs sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie Führungskräfte im Pflege- und Verwaltungsbereich von Kliniken, Praxen und weiteren Unternehmen der Gesundheitswirtschaft.
Unternehmen und Dienstleister im Gesundheitswesen müssen sich den stetig ändernden Rahmenbedingungen flexibel anpassen können. Aktuelle Entwicklungen wie Privatisierungen, Budgetierungsmaßnahmen der Krankenkassen und Wahlfreiheit der Patienten führen zu einem deutlich stärkeren Wettbewerb zwischen den Unternehmen.
Hinsichtlich der betrieblichen Anforderungen sind diese mittlerweile mit klassischen Wirtschaftsunternehmen zu vergleichen, deren langfristiger Erfolg neben der medizinischen Qualität zunehmend von den Schlüsselfaktoren Wirtschaftlichkeit, Qualität und effizientem Marketing abhängt. Dies betrifft in besonderem Maße Gesundheitsregionen wie das Bäderland Bayerische Rhön mit seiner hohen Dichte an Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Praxen und Dienstleistern im Gesundheitswesen. Angesprochen sind Führungskräfte in diesen Einrichtungen, die parallel zu ihrer Tätigkeit einen Hochschulabschluss im Managementbereich erwerben und sich für entsprechende verantwortungsvolle Aufgaben qualifizieren möchten.
1. Ein qualifizierter Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) mit mindestens 240 Credit Points in medizinischen oder wirtschaftswissen- schaftlichen Studiengängen. Soweit Bewerber einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, für den weniger als 240 CP (jedoch mindestens 180 CP) vergeben wurden, können bis zu 30 CP durch den Nachweis einer über die in Punkt 3. genannte hinausgehende Berufserfahrung erbracht werden. Weitere CP können durch den Nachweis gleichwertiger zusätzlicher Studienleistungen aus dem fachlich einschlägigen Angebot der Hochschule Würzburg- Schweinfurt, einer anderen Hochschule, der virtuellen Hochschule Bayern oder dem Angebot der Kooperationspartner des Weiterbildungs- studiengangs angerechnet werden. Diese Nachweise müssen bis zur Anmeldung der Masterthesis erbracht werden.
2. Bewerber mit einem anderen inländischen oder ausländischen Studienabschluss können zugelassen werden, wenn der Studiengang von der Prüfungskommission als qualitativ gleichwertig anerkannt ist. Bei einer Anerkennung von weniger als 240 CP gelten die unter 1. genannten Bestimmungen. 3. Weitere Zulassungsvoraussetzung für alle Studienabschlüsse der Nummer 1 bis 3 ist eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr und einem Tätigkeitsumfang von mindestens 50 %. In begründeten Ausnahmefällen kann die Berufserfahrung noch bis zum Abschluss des Masterstudiums nachgeholt werden.