Hochschulzertifikat Interkulturelle Kommunikation und Kooperation

Verantwortlich: 
Prof. Dr. Katharina von Helmolt
Art des Abschlusses: 
Zertifikat
Dauer: 
mind. 5 Veranstaltungen (berufsbegleitend)
Studienformat: 
berufsbegleitendes Studium
Sprache: 
Deutsch
Studienangebot: 
Modulstudium
Kosten: 
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Hochschulzertifikats wird eine Gebühr in Höhe von EUR 250,- pro Lehrveranstaltung erhoben. Hinzu kommen pro Semester der Studentenwerksgrundbeitrag sowie der Solidarbeitrag für das Semesterticket.
Beginn: 
Sommersemester oder Wintersemester
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen: 
Hochschulabschluss
Berufspraxis
ECTS-Punkte: 
wird noch angegeben

Aufgrund der heutigen Bedeutsamkeit interkultureller Handlungskompetenz für die erfolgreiche Gestaltung internationaler Kontakte und des wachsenden Bedarfs entsprechend qualifizierter MitarbeiterInnen bietet Ihnen die Hochschule München die Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation und Kooperation.

Fächergruppe: 
Allgemeinwissenschaften
Schlüsselqualifikation
Sonstiges
Inhalt: 

Ziel der Zusatzqualifikation ist die Verbesserung der interkulturellen Handlungskompetenz durch den Erwerb folgender Kenntnisse und Fähigkeiten.

  • anwendungsorientiertes Wissen über internationale Beziehungen, Prozesse und Institutionen
  • Verständnis für die Probleme und Möglichkeiten interkultureller Beziehungen und Zusammenarbeit
  • Kompetenzen zur erfolgreichen Gestaltung interkultureller Kooperationsprozesse
Zielgruppe: 

Zu der Zielgruppe der Zusatzqualifikation gehören Berufstätige, die über einen Hochschulabschluss sowie eine im Regelfall mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen und sich für eine international oder multikulturell ausgerichtete Tätigkeit (weiter)qualifizieren möchten.

Bezeichnung des Abschlusses: 
Zusatzqualifikation Interkulturelle Kommunikation und Kooperation der Hochschule München
Zu erbringende Leistungen: 
Sonstige
Details der Zugangsvoraussetzung: 
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums
Zusätzliche Abschlussvoraussetzung : 

Prüfungen (s. Satzung)

Besondere Zugangsvoraussetzungen: 
Eignungsfeststellungsverfahren