LL.M. HRM

Verantwortlich: 
Prof. Dr. Frank Maschmann
Art des Abschlusses: 
Master
Dauer: 
2 Semester
Studienformat: 
Vollzeitstudium
Sprache: 
Deutsch
Studienangebot: 
Masterstudium, weiterbildend
Kosten: 
12.600 Euro
Beginn: 
jeweils im September
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen: 
Berufspraxis
Studienort: 
Regensburg
Akkreditierung: 
akkreditiert durch das interne Akkreditierungsverfahren der Universität Regensburg
ECTS-Punkte: 
60
Fächergruppe: 
Rechtswissenschaften
Gliederung: 

Der Studienverlauf sieht im ersten Semester eine intensive Einführung in die Grundlagen des HRM vor. Sodann werden anhand der aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht wichtigsten Arbeitsbedingung, dem Entgelt, alle juristischen und personalwirtschaftlichen Fragen der Gestaltung, Umgestaltung und Verhandlung von Arbeitsbedingungen diskutiert. Die Perspektive weitet sich, wenn anschließend gesellschaftsrechtliche und konzernarbeitsrechtliche Fragestellungen behandelt werden, die die Grundlage für das Transaktionsarbeitsrecht bilden. Das erste Semester wird mit einem gemischt arbeitsrechtlich-personalwirtschaftlichen Modul abgerundet, das im Zeichen von Arbeitszufriedenheit bei permanentem Wandel steht.

Das zweite Semester beginnt mit den schwierigen Rechtsfragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vor allem bei betrieblich notwendiger Restrukturierung, spannt dann den Bogen über die arbeitsrechtlichen Nachbardisziplinen (Lohn-)Steuer- und Sozialversicherungsrecht und thematisiert schließlich auch das Betriebsrentenrecht. Unter der Überschrift „New Work“ sollen danach die zukünftigen Herausforderungen des HRM erörtert werden, die oft nur schwer von den Mitarbeitern akzeptiert werden. Daher ist es folgerichtig, das letzte Modul mit einer Einheit zum Thema Konflikte und Konfliktmanagement im Betrieb enden zu lassen. Die Vielfalt der in den Modulen 1-8 behandelten Themen schafft die Grundlage für die Masterarbeit als wissenschaftlich fundierter Abschlussarbeit. Das Thema sollte idealerweise aus der Praxis stammen und Fragestellungen betreffen, mit denen die mit denen die Teilnehmer in ihren Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen konfrontiert sind.

Inhalt: 

Das Human Resource Management (HRM) gewinnt als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung. Digitalisierung und Flexibilisierung in der Arbeitswelt, der Einzug künstlicher Intelligenz, demografischer Wandel, sowie fortschreitende Internationalisierung und Globalisierung stellen das Personalwesen vor immer neue Herausforderungen. Gefragt sind exzellent ausgebildete Personalverantwortliche, die neben fundierten Rechtskenntnissen (vor allem im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Unternehmensrecht) über das für das HRM notwendige betriebswirtschaftliche, pädagogische und psychologische Know-how verfügen. Der von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipierte Studiengang „LLM HRM“ kombiniert deshalb wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug. Er ist speziell auf Juristen zugeschnitten, die im HR-Bereich von Unternehmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien oder bei Consultinggesellschaften tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.

Zielgruppe: 

uristen, die in Firmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien, Wirtschaftsprüfungs- bzw. Personalberatungsunternehmen tätig sind und nach einer interdisziplinär ausgerichteten Ergänzung und Vertiefung ihrer rechtswissenschaftlichen Kenntnisse suchen, um anspruchsvolle Führungs- und Beratungsaufgaben zu übernehmen und sich vor dem Hintergrund von Globalisierung des Geschäfts und Digitalisierung der Prozesse fachspezifisch und persönlich weiterzuentwickeln. Er eignet sich für Berufstätige, die ihr HRM-Know-how zukunftsfähig auf- und ausbauen wollen, ebenso wie für erfahrene Personalverantwortliche, die auf Basis eines einschlägigen Studiums ihr Handeln wis-senschaftlich fundieren und professionalisieren möchten.

Bezeichnung des Abschlusses: 
LL.M. HRM
Details der Zugangsvoraussetzung: 
  • Erstes Juristisches Staatsexamen / Erste Juristische Prüfung oder vergleichbarer Abschluss
  • Eignungsverfahren
  • mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische  Erfahrung
Besondere Zugangsvoraussetzungen: 
Eignungsprüfungsverfahren