Im 1. Semester wird für alle Studierenden in den Fächern Allgemeine BWL, VWL, Leadership & Compliance und Steuerlehre eine für das weitere Studium notwendige und von deren bisherigen Ausbildung unabhängige gemeinsame Wissensbasis geschaffen.
Im 2. und 3. Semester stehen die Grundlagen und eine Vertiefung der Spezialfälle in Ertragsteuern, Bilanzierung, Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt.
Im 3. Semester steht eine Vertiefung der Spezialfälle in Ertragsteuern, Bilanzierung, Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt. In den Wahlpflichtmodulen werden vermehrt Fallstudien zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung angeboten.
Im 4. Semester wird die Masterarbeit geschrieben. Mit dieser erlernt der Studierende steuerliche Fragestellungen analysieren und eingehend zu bearbeiten. Am Ende des Semesters folgt eine intensive Phase des Repetierens in Form von Klausurentraining. Diejenigen, die direkt im Anschluss an das Studium im Oktober die schriftliche Steuerberaterprüfung ablegen möchten, sind für diese dann bestens gerüstet.
Neben den eben genannten fachlichen Inhalten, sollen durch den seminaristischen Aufbau und kleine Studiengruppen die folgenden Schlüsselkompetenzen für die Arbeit in den o.g. Berufsfeldern vermittelt werden:
• Instrumentale Kompetenzen
• Kommunikative Kompetenzen
• Systemische Kompetenzen
Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss, Diplom oder Staatsexamen, insbesondere in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. AssistentInnen, die in der Steuerberaterbranche, Wirtschaftsprüfung oder Steuerabteilung eines Unternehmens tätig sind.
1. Der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemesterumfassenden Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Jurisprudenz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses,
oder
2. der Nachweis des Abschlusses eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums einer verwandten Fachrichtung (z. B. Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsingenieurwesen) an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses.
und
3. Der Nachweis der fachlichen Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens. Inhalte der Eignungsprüfung sind: Grundkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre und der Steuerlehre, insbesondere Ertragssteuern und Umsatzsteuer.
und
4. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH - Stufe 3) oder die Teilnahme am „Test Deutsch als Fremdsprache“ mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF, Niveaustufe 5) erbracht. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird oder die Muttersprache Deutsch ist.
und
5. Der Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen, qualifizierten praktischen Berufstätigkeit.