Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre (Master Taxation)

Master of Arts in Taxation
Verantwortlich: 
Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn / Prof. Dr. Claudia Eckstaller
Art des Abschlusses: 
Master
Dauer: 
4 Semester
Studienformat: 
berufsbegleitendes Studium
Sprache: 
deutsch
Studienangebot: 
Masterstudium, weiterbildend
Kosten: 
Die Studiengebühren betragen 540,00 € monatlich über die Gesamtzeit des Studiums (24 Monate). Hinzu kommen ca. 111,00 € Studentenwerksbeitrag (inkl. Solidarbeitrag für das Semesterticket) pro Semester.
Beginn: 
Wintersemester
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen: 
Hochschulabschluss
ECTS-Punkte: 
120

Gestiegene Anforderungen durch Globalisierung und immer komplexere Steuergesetze sowie der stetige Zuwachs an Bedeutung der Steuerbranche und der Wirtschaftsprüfer, erhöhen stetig den Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften in eben diesen Branchen. Durch den Master of Taxation/Betriebliche Steuerlehre, der dieses Jahr zum Wintersemester an der Hochschule München startet, werden Sie auf dieses Umfeld umfangreich vorbereitet und hierfür qualifiziert.
Das viersemestrige (inkl. Masterarbeit), weiterbildende und nebenberufliche Masterstudium schließen Sie ab als Master of Arts und könnten im Anschluss die Steuerberaterprüfung direkt ablegen.
Durch die Kooperation mit z.B. der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH, besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Der bisher übliche Zeitaufwand zur Qualifizierung als Master und Steuerberater/-in wird durch diese Art von Kombinationsstudium deutlich reduziert und führt schneller an das gesetzte Ziel. Zugleich wird eine Qualifikation erworben, die in der Wirtschaft höchstes Ansehen genießt. Damit bieten sich Absolventinnen und Absolventen hervorragende berufliche Perspektiven.

Fächergruppe: 
Wirtschaftswissenschaften
Inhalt: 

Im 1. Semester wird für alle Studierenden in den Fächern Allgemeine BWL, VWL, Leadership & Compliance und Steuerlehre eine für das weitere Studium notwendige und von deren bisherigen Ausbildung unabhängige gemeinsame Wissensbasis geschaffen.

Im 2. und 3. Semester stehen die Grundlagen und eine Vertiefung der Spezialfälle in Ertragsteuern, Bilanzierung, Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt.

Im 3. Semester steht eine Vertiefung der Spezialfälle in Ertragsteuern, Bilanzierung, Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt. In den Wahlpflichtmodulen werden vermehrt Fallstudien zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung angeboten.

Im 4. Semester wird die Masterarbeit geschrieben. Mit dieser erlernt der Studierende steuerliche Fragestellungen analysieren und eingehend zu bearbeiten. Am Ende des Semesters folgt eine intensive Phase des Repetierens in Form von Klausurentraining. Diejenigen, die direkt im Anschluss an das Studium im Oktober die schriftliche Steuerberaterprüfung ablegen möchten, sind für diese dann bestens gerüstet.

Neben den eben genannten fachlichen Inhalten, sollen durch den seminaristischen Aufbau und kleine Studiengruppen die folgenden Schlüsselkompetenzen für die Arbeit in den o.g. Berufsfeldern vermittelt werden:

• Instrumentale Kompetenzen

• Kommunikative Kompetenzen

• Systemische Kompetenzen

Zielgruppe: 

Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss, Diplom oder Staatsexamen, insbesondere in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. AssistentInnen, die in der Steuerberaterbranche, Wirtschaftsprüfung oder Steuerabteilung eines Unternehmens tätig sind.

Bezeichnung des Abschlusses: 
Master of Arts
Zu erbringende Leistungen: 
120 ECTS inkl. Masterarbeit
Details der Zugangsvoraussetzung: 

1. Der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemesterumfassenden Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Jurisprudenz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses,

oder

2. der Nachweis des Abschlusses eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums einer verwandten Fachrichtung (z. B. Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsingenieurwesen) an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses.

und

3. Der Nachweis der fachlichen Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens. Inhalte der Eignungsprüfung sind: Grundkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre und der Steuerlehre, insbesondere Ertragssteuern und Umsatzsteuer.

und

4. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH - Stufe 3) oder die Teilnahme am „Test Deutsch als Fremdsprache“ mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF, Niveaustufe 5) erbracht. Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird oder die Muttersprache Deutsch ist.

und

5. Der Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen, qualifizierten praktischen Berufstätigkeit.

Besondere Zugangsvoraussetzungen: 
Eignungsfeststellungsverfahren