Der Masterstudiengang Compliance und Datenschutz ist berufsbegleitend und findet an zweitägigen Präsenzveranstaltungen (freitags und samstags) in Würzburg in zwei- bis dreiwöchigem Abstand statt.
Wir bieten Ihnen ein individuell gestaltbares Studium von 3 bis 5 Semester an, das abhängig von Ihren Voraussetzungen ist.
Compliance
- Basis- und Fachkompetenzen der Compliance
- ISO 19600-Richtlinien für das Compliance Management System
Recht
- Nationaler und internationaler Rechtsrahmen
- Kompetenzen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung
Datenschutz
- Basiswissen zum Datenschutz und zur Europäischen Datenschutzform
- Fachkompetenzen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einschließlich IT-Sicherheitsgesetz
Organisation und Kommunikation
- Fachwissen zur Entwicklung der Teamfähigkeit
- Kompetenzen zur Innen- und Außenkommunikation
- Kompetenzen zur internationalen Zusammenarbeit
- Fachwissen zu internationalem Projektmanagement
- Methodenkompetenzen zur internationalen Zusammenarbeit
Wissensmanagement
Planspiel
- „Compliance“-Planspiel zum Erwerb von Fachkompetenzen
Praxisprojekt
- Herausbildung von Fachkompetenzen bei der Entwicklung von Compliance in Unternehmen und Behörden
Masterarbeit und Masterkolloquium
Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein Jahr einschlägige Berufserfahrung
Leiter von Datenschutzabteilungen, Steuerspezialisten, Rechtsanwälte, Compliance-Officer in Unternehmen, Leiter Interner Revisionen, Behördenleiter oder Kriminalisten
1. Ein abgeschlossener Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) mit mindestens 210 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser aus den Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften, Kriminologie, Verwaltungswissenschaften, Soziologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung einer deutschen Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss.
2. Nachweis einer mindestens einjährigen erworbenen berufspraktischen Erfahrung, die mindestens 50 % einer Vollzeitstelle entspricht und vor dem Studienbeginn erworben wurde (Berufserfahrung).
Die Berufserfahrung muss folgende fachspezifische Anforderungen erfüllen:
- Tätigkeiten z. B. zum Aufbau von Compliance-Organisationen/Compliance-Systemen, mit Tätigkeiten im Qualitätsmanagement, der Unternehmensethik, im Risiko- und Krisenmanagement, in der internen Revision, im Datenschutzbereich, im Behördenmanagement, in der Verwaltung oder
- Tätigkeiten z. B. in der IT-Forensik und/oder Internetermittlung, in der Geldwäscheprävention, unternehmensinternen oder -externen Ermittlungen zu Datenschutzverletzungen und Wirtschaftsvergehen, in der Präventionsberatung oder
- Tätigkeiten z. B. im Strafverfahrens- und Strafprozessrecht, Handels-, Gesellschafts- Medizin- und/oder Datenschutzrecht unter Nutzung berufsspezifischer Informationstechniken.
3. Soweit Bewerber einen Hochschulabschluss nachweisen, für den weniger als 210 Leistungspunkte (jedoch mindestens 180 Leistungspunkte) vergeben wurden, können diese vorläufig zum Studium zugelassen werden.
Die fehlende Qualifikation kann durch bestimmte, fachlich einschlägige Module aus dem grundständigen Lehrangebot der Hochschule oder gleichwertiger Module zum Erwerb der fehlenden Kompetenzen (Nachqualifikation) nachgeholt und/oder durch den Nachweis von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erbracht werden.