Der Masterstudiengang umfasst 15 Module inklusive Masterarbeit.
Die Lehrveranstaltungen finden während der Vorlesungszeit wöchentlich zumeist an zwei Wochentagen abends statt (ca. 17-20 Uhr). Hinzu kommen ca. zwei zweitägige Blockverantaltungen pro Semester (je Fr & a ganztags).
Aufbau des Studiums:
1. Semester
Im ersten Semester lernen die Studierenden anhand von drei Modulen biopsychosoziale Mehrfachbelastungen als Gegenstand der Wissenschaften und transdisziplinäre Zugänge zur Fallarbeit kennen. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit Beratungsstandards und (wiederholen) Grundzüge(n) der Beziehungsgestaltung. Als weiteres grundlegendes Themenfeld erarbeiten sie rechtliche Rahmenbedingungen der Beratung.
2. Semester
Im zweiten Semester erwerben und vertiefen Studierende ihr diagnostisches Wissen, dies sowohl in einer theoretischen Grundlagen- als auch in einer praxisorientierten und fallbezogenen Lehrveranstaltung. Zusätzlich vertiefen die Studierenden ihr Wissen über Entwicklungsverläufe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Familien und im Gemeinwesen. Dazu lernen sie Inhalte gesunder und auffälliger Entwicklung, von Entwicklungsrisiken und -ressourcen in Familien und Gemeinwesen kennen. Als normativer Rahmen für die Beratung werden deren ethische Grundsätze und die zum Aufbau einer tragfähigen und konstruktivgestalteten Beziehung erarbeitet, wobei der Fokus der Betrachtung auf der beratenden Person bzw. Personen liegt.
3. Semester
Im dritten Semester befassen sich die Studierenden mit zentralen Themen der Klinischen Psychologie wie Gesundheit und Krankheit sowie deren Bedingungen. Sie lernen wichtige Störungsbilder, ihre Diagnose im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, mögliche Erklärungsansätze und Bedingungen zur Veränderung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes bzw. Netzwerkes kennen. Im Wahlpflichtmodul vertiefen sie die Praxis der psychosozialen Beratung in einem spezifischen Themenfeld (der Jugendhilfe im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit (Advanced Kontext), die psychosoziale Familienberatung im Kontext von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung oder der Alten- und Angehörigenarbeit) kennen. Die Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Grundhaltungen, um eine Beziehung in schwierigen Beratungskonstellationen aufzubauen und sie konstruktiv im beraterischen Prozess zu gestalten, bilden einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt.
4. Semester
Im vierten Semester lernen die Studierenden Grundlagen der Interventionsforschung aus verschiedenen disziplinären Sichtweisen und Interventionsansätze, die die Familie und den Sozialraum einbeziehen sowie deren Wirksamkeit, kennen. Im Bereich der praktischen Fallarbeit und Beratung arbeiten sie mit Fallbeispielen und üben praxisorientiert Vorgehensweisen ein. Flankierend zu den Wissensbeständen und den Übungen setzen sie sich mit normativen Implikationen von Interventionen auseinander.
5. Semester
Im fünften Semester wird der forschende Zugang zu den Themenfeldern der Diagnostik, Beratung und Intervention in einer Forschungswerkstatt vertiefend aufgegriffen und die Studierenden entwickeln eigene Forschungsvorhaben, die sie dann auch in einem Modul zur Masterarbeit inhaltlich und methodisch in einem Kolloquium weiter bearbeiten können.
6. Semester
Im sechsten Semester bearbeiten die Studierenden die eigenen Forschungsfragestellungen im Rahmen ihrer Masterarbeit unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards.
- ein abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Studium (BA) der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und anderer pädagogischer Studiengänge, der Pflege, Management sozialer Innovationen, Psychologie und Rechtswissenschaften sowie verwandter Studiengänge (Einzelfallentscheidung) im Umfang von mindestens 180 ECTS.
- eine fristgerechte und vollständige Bewerbung
- und ein Motivationsschreiben (ein bis zwei Seiten)