Die Träger und Einrichtungen der Sozialen Arbeit befinden sich in einem Strukturwandel: Zunehmender Kostendruck erfordert mehr wirtschaftliches Denken in der Praxis. Eine neue Fachlichkeit muss in der schwierigen Auseinandersetzung mit den Anforderungen betriebswirtschaftlicher Rationalität und neuer rechtlicher Rahmenbedingungen definiert werden.
Im Mittelpunkt des Masterstudiengangs Sozialmanagement steht daher die Frage, wie eine solche „neue Fachlichkeit“ der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen und rechtlichen sowie ethischen Maßstäben begründet und methodisch umgesetzt werden kann. Der Studiengang ist akkreditiert von ACQUIN, einem unabhängigen Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs- Institut, das von 130 Hochschulen und Verbänden getragen wird. Er wurde im März 2010 reakkreditiert. Der Studiengang findet statt in Kooperation mit der Rummelsberger Diakonie e.V. und der Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung (IFP).
Inhalt:
Der Studiengang umfasst folgende Module, die jeweils mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen werden:
• Theoretische, ethische und internationale Aspekte professionellen Handelns
• Rechtliche Grundlagen im Management
• Sozialpolitik, Mikropolitik und Organisationsentwicklung
• Ökonomische Grundlagen im Management sozialer Organisationen und Unternehmen
• Kommunikation und Sozialinformatik
• Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Praxisforschung
• Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
• Masterarbeit
Benötigte Vorkenntnisse:
1. Hochschulabschluss (Diplom oder Bachelor)
2. mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis in sozialen, diakonischen oder pflegerischen Arbeitsfeldern
Bezeichnung des Abschlusses:
Master of Social Management (M.S.M.)
Zu erbringende Leistungen:
90 ECTS inkl. Masterarbeit
Details der Zugangsvoraussetzung:
Mindestnotendurchschnitt 2,4 des Hochschulabschlusses und einjährige einschlägige Berufserfahrung im sozialen, diakonischen oder pflegerischen Arbeitsfeld
Besondere Zugangsvoraussetzungen:
Eignungsfeststellungsverfahren