Das Thema Beschaffung gewinnt in den industriellen Wertschöpfungsprozessen zunehmend an Bedeutung. Die moderne Beschaffung sorgt in Unternehmen für eine reibungslose Materialbeschaffung und deren Weiterleitung an die entsprechenden Unternehmensbereiche. Zu den Hauptaufgaben der Beschaffung zählen die richtige Auswahl und Betreuung von Lieferanten, Kostenüberwachung und das Schnittstellenmanagement intern wie extern. Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Wissens mit dem Fokus auf eine Berufstätigkeit im Rahmen von Beschaffungsorganisationen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden werden Studierende auf die Übernahme qualifizierter Fach- und Managementaufgaben vorbereitet. Durch die erworbenen Kenntnisse werden Absolventinnen und Absolventen zur Mitarbeit in komplexen Projekten oder deren Leitung befähigt und genügen internationalen Anforderungen.
Fächergruppe:
Ingenieurwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Sonstiges
Zielgruppe:
Der Studiengang richtet sich an Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit ingenieurwissenschaftlichem, technischem, betriebswirtschaftlichem oder verwandtem Studium aus dem beruflichen Umfeld der Beschaffung, des Einkaufs oder der Logistik.
Bezeichnung des Abschlusses:
Master of Business Administration (MBA)
Zu erbringende Leistungen:
90 ECTS inkl. Masterarbeit
Details der Zugangsvoraussetzung:
Für die Zulassung zum MBA-Studium ist ein erster ingenieurwissenschaftlicher, technischer oder betriebswirtschaftlicher in- oder ausländischer Hochschulabschluss mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten erforderlich. Außerdem müssen Sie eine mindestens 1-jährige einschlägige qualifizierte Berufserfahrung aus dem Umfeld der Beschaffung, des Einkaufs oder der Logistik nach Abschluss des Hochschulstudiums vorweisen. Wenn Sie einen Hochschulabschluss mit weniger als 210 ECTS haben bzw. Ihr Abschluss mit weniger als 210 ECTS anerkannt wird, gibt es die Möglichkeit, bis zu 30 ECTS aus der qualifizierten Berufserfahrung anzurechnen. Es gelten grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: