In den ersten Semestern werden die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Recht, Geschichte, Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit sowie in den Sozialwissenschaften vermittelt. Hinzu kommen Grundlagenfächer, wie zum Beispiel die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Im Laufe des weiteren Studiums werden dann methodische und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt mit Fächern wie „Kommunikation und Beratung“, „Projekt- und Konzeptionsentwicklung“, „Gender, Interkulturalität und Diversity“ sowie „Empirische Sozialforschung“ mit den Schwerpunkten „Sozialberichterstattung und Jugendhilfeplanung“. Des Weiteren werden die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre vermittelt.
Die Praxisbezüge im Verlauf des Studiums sind auf das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet. Anstelle eines praktischen Studiensemesters werden während der siebensemestrigen Regelstudienzeit vom ersten bis zum sechsten Semester insgesamt drei, sich jeweils über zwei Semester erstreckende Projekte, als praxisbezogene Studienprojekte mit jeweils 5 ECTS-Punkten pro Semester, also insgesamt 30 ECTS-Punkten angerechnet. Diese finden nach Möglichkeit im jeweiligen beruflichen Arbeitsfeld statt und sollen vertiefte Theorie-Praxisbezüge ermöglichen.
Den Abschluss des Studiums stellt die Bachelorarbeit mit einem anwendungsbezogenen Thema dar. Sie wird unter Anleitung und Betreuung einer/eines hauptberuflich Lehrenden erstellt und bietet die Möglichkeit zu einer Vertiefung in einem Fachgebiet und zur Bearbeitung einer selbst gewählten wissenschaftlichen Fragestellung.
Der Studiengang richtet sich an hauptberufliche Fachkräfte im pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dies sind zum Beispiel Erzieherinnen oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung sowie Berufstätige mit vergleichbaren Abschlüssen.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Studienzulassung erfüllt werden:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher oder einer vergleichbaren Berufsausbildung. Vergleichbare Bildungsabschlüsse können auf Antrag anerkannt werden.
- Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife bzw. der fachgebundenen Fachhochschulreife).
- Vom 1. bis zum 6. Semester ist die Durchführung von praxisbezogenen Studienprojekten im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeiten vorgesehen. Daher sollte in diesen Semestern grundsätzlich eine berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit oder in ähnlichen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit gewährleistet sein.