Unternehmensführung für Gesundheitsberufe

Verantwortlich: 
Prof. Ott
Art des Abschlusses: 
Bachelor
Dauer: 
7 Semester
Studienformat: 
berufsbegleitendes Studium
Sprache: 
deutsch
Studienangebot: 
Bachelorstudium
Kosten: 
1.700 € pro Semester
Beginn: 
jeweils im Wintersemester
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen: 
Hochschulzugangsberechtigung
Studienort: 
Rosenheim
Akkreditierung: 
Akkreditiert
ECTS-Punkte: 
210
Gruppengröße: 
12-15

Für Ihre Karriere im Gesundheitswesen

Fächergruppe: 
Sozialwesen
Wirtschaftswissenschaften
Inhalt: 
  • Praxiswissen Gesundheitswirtschaft allgemein und in stationären Einrichtungen
  • Wirtschaftliche und juristische Instrumente
  • Methodenwissen
  • Schlüsselkompetenzen 
  • Vertiefungen: Management in stationären Einrichtungen; Medizincontrolling
Zielgruppe: 

Mitarbeiter*innen von stationären Gesundheitseinrichtungen, z.B. die Kauffrau, der Kaufmann im Gesundheitswesen, die eine Weiterbildung suchen sowie Mitarbeiter*innen aus anderen Gesundheitsberufen, z.B. aus dem Medizincontrolling (Kodierfachkräfte) aus dem Akut- und Rehabereich wie Pflege, Ergo-/ Physiotherapie oder Funktionspersonal wie MFA, MTA, MTRA, OTA, etc., aber auch Ärzt*innen. 

Bezeichnung des Abschlusses: 
B. Sc.
Zu erbringende Leistungen: 
210 ECTS inkl. Bachelorarbeit
Details der Zugangsvoraussetzung: 

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf und:

  • Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife oder
  • Meisterprüfung plus Beratungsgespräch an der Hochschule oder
  • mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis plus Beratungsgespräch an der Hochschule
Sonstiges: 
Mit erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums Unternehmensführung für Gesundheitsberufe sind folgende Zusatzqualifikationen möglich: Pflegedienstleitung (gemäß § 57 Abs. 3 AVPfleWoqG) Einrichtungsleitung (gemäß § 57 Abs. 3 AVPfleWoqG). Hierfür muss ein zusätzliches Modul belegt werden. 10 Fortbildungspunkte pro Semester bei der RbP – Registrierung beruflich Pflegender. Eine Registrierung als examinierte Pflegekraft ist Voraussetzung für die Anrechnung der Fortbildungspunkte.